Die Preise verstehen sich in Euro pro Woche und Apartment, alles inbegriffen außer den Hand- und Geschirrtüchern. In allen Südtiroler Beherbergungsbetrieben wird eine Gemeinde-Aufenthaltsabgabe eingehoben. Diese beläuft sich auf 2,10 Euro pro erwachsene Person (über 14 Jahre) und Übernachtung und ist im angeführten Wochenpreis für das Apartment nicht enthalten. Unser DOLOMITI UNESCO Weltnaturerbe verpflichtet, deshalb: kostenlose Nutzung aller Busse mit dem Val Gardena Guest Pass.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anreise: Die Wohnungen stehen Ihnen am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Bei Anreise nach 19.00 Uhr bitten wir um eine telefonische Benachrichtigung.
Abreise: Wir bitten Sie, die Ferienwohnung am Abreisetag innerhalb 10.00 Uhr freizugeben.
Zahlungsart: Wir bitten unsere Gäste, die Rechnung in bar oder per Banküberweisung zu begleichen. Reservierungen sind erst dann gültig und für uns bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden und uns eine Garantie (Angeld) vorliegt. Bei einer Absage wird das Angeld einbehalten.
Unsere Stornobedingungen:
• Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Anreise kann kostenlos storniert werden.
• Bei Rücktritt 4 Wochen bis 2 Wochen vor Anreise werden 40% des Reisepreises in Rechnung gestellt.
• Bei Rücktritt 2 Wochen bis 1 Woche vor Anreise werden 70% des Reisepreises in Rechnung gestellt.
• Bei Rücktritt innerhalb 1 Woche vor Anreise werden 90% des Reisepreises in Rechnung gestellt.
• Bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise werden 100% des Reisepreises in Rechnung gestellt.
TIPP: Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen: Um bis zu Ihrer Anreise und während Ihres Urlaubes unangenehme Situationen zu meiden, empfehlen wir Ihnen die HGV-Stornoschutzversicherung abzuschließen. Prämienberechnung und/oder Abschließung der Versicherung: bit.ly/HGV_insurance_DEU
Gästekarte - Guest Pass
Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Val Gardena Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.
Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info
Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info